Niko­tin

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Was ist NIKOTIN 

Die Ziga­ret­te besteht aus den getrock­ne­ten Blät­tern der Tabak­pflan­ze und aus künst­lich bei­gemeng­ten Zusatz­stof­fen. Der wohl bekann­tes­te Bestand­teil von Tabak ist Niko­tin. Dar­über hin­aus kennt man der­zeit rund 4.800 wei­te­re Inhalt­stof­fe des Tabaks, die beim Rau­chen ein­ge­at­met wer­den, 250 davon sind gif­tig oder krebs­er­re­gend. Bei­spiels­wei­se fin­den sich Stof­fe dar­in, die auch in ande­ren Pro­duk­ten ver­wen­det wer­den, wie, Ammo­ni­ak (Putz­mit­tel), Arsen (Rat­ten­gift), Cad­mi­um (Bat­te­rien), und etli­che mehr. Tabak­pro­duk­te sind dem­nach KEIN Natur­pro­dukt, son­dern hoch chemische!

Vie­le die­ser Sub­stan­zen kön­nen Krebs erzeu­gen und diver­se ande­re Krank­hei­ten ver­ur­sa­chen. Das ist auch beim Pas­siv­rau­chen der Fall, wo Nicht­rau­chen­de den aus­ge­at­me­ten Tabak­rauch von rau­chen­den Mit­men­schen sowie der glim­men­den Ziga­ret­te ein­at­men. Daher ist auch Pas­siv­rauch gefährlich.

Diver­se Zusatz­stof­fe wer­den von Hersteller*innen die­ser Pro­duk­te zuge­setzt, um den Geschmack, das Aus­se­hen (wei­ßer Rauch, der eigent­lich schwarz sein müss­te) oder die Kon­sis­tenz die­ser Pro­duk­te ange­neh­mer und attrak­ti­ver zu machen. So wur­de Ziga­ret­ten Ammo­ni­ak bei­gemengt, um die Auf­nah­me des Niko­tins im Gehirn zu erhö­hen, was wie­der­um die Ent­wick­lung einer Abhän­gig­keit beschleu­ni­gen kann.

Niko­tin ist dabei der haupt­säch­li­che Risi­ko­fak­tor, der neben der Ziga­ret­te auch in ande­ren Pro­duk­ten ent­hal­ten ist. Auch wenn Tabak­rau­chen die wohl schäd­lichs­te Form ist, Niko­tin zu kon­su­mie­ren, sind auch alle wei­te­ren Niko­tin­pro­duk­te gesund­heits­ge­fähr­dend – denn Niko­tin kann stark abhän­gig machen und ist ein Ner­ven­gift!

…und wie wirkt es?

Nicht nur beim her­kömm­li­chen Tabak­rau­chen, son­dern bei allen ande­ren For­men der Auf­nah­me (damp­fen, lut­schen, schnup­fen, kau­en – je nach Pro­dukt) wirkt Niko­tin auf den Körper:

  • löst ein unmit­tel­ba­res Wohl­ge­fühl aus, da es auf unser „Beloh­nungs­zen­trum“ im Gehirn wirkt
  • anre­gend auf Hirn­area­le, die für Wach­heit und Auf­merk­sam­keit zustän­dig sind
  • ver­min­dert den Appe­tit und erhöht die Ver­stoff­wechs­lung sowie regt es die Ver­dau­ung an
  • Stei­ge­rung der Herz- und Atemfrequenz
  • schwächt das Immun­sys­tem
  • ver­engt Blut­ge­fä­ße, wodurch der Blut­druck steigt
  • erhöht das Risi­ko für Dia­be­tes-Typ‑2
  • die Blut­ge­rin­nung wird geför­dert, dadurch erhöht sich die Gefahr von Thrombosen
  • för­dert die Ent­ste­hung, Wachs­tum und Ver­brei­tung von Tumo­ren
  • Ver­gif­tungs­ge­fahr , aber auch beim Ver­schlu­cken – bei Klein­kin­dern und Tie­ren besteht Lebensgefahr!
  • kann phy­sisch und psy­chisch abhän­gig machen
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RISI­KO: No risk, no fun?

Unzäh­li­ge Stu­di­en bele­gen, dass Rau­chen in den west­li­chen Indus­trie­ge­sell­schaf­ten zu den häu­figs­ten Ursa­chen für Krank­heit, Inva­li­di­tät und (frühzeitigen) Tod zählt. Bei lang­jäh­ri­gem Kon­sum wird fast jedes Kör­per­or­gan durch den Tabak­kon­sum geschä­digt. Die Stu­die „Glo­bal Bur­den of Dise­a­se“ (2019) berech­net, dass welt­weit mehr als jeder fünfzehnte Todes­fall (15,4 %) auf das Kon­to des Tabak­rau­chens geht. In Öster­reich wer­den jähr­lich rund 14.000 Todes­fäl­le dem Tabak­rau­chen zugeschrieben.

Rau­chen zählt daher zu den bedeu­tends­ten ver­meid­ba­ren nicht über­trag­ba­ren Gesundheitsrisiken!

Krank­hei­ten, die beim Rau­chen ent­ste­hen kön­nen, schä­di­gen nahe­zu jedes Organ des Kör­pers. Spe­zi­ell die Atem­we­ge und das Herz-Kreis­lauf­sys­tem sind betrof­fen.
Rau­chen ver­ur­sacht bis zu 90% der Lun­gen­krebs­fäl­le und ist wesent­lich an der Ent­ste­hung von COPD (Chro­nisch Obstruk­ti­ve Lun­gen­er­kran­kung) betei­ligt. Herz­in­fark­te, Schlag­an­fäl­le, ver­schie­de­ne Krebs­ar­ten oder Unfruchtbarkeit/Impotenz sind häu­fi­ge Fol­gen.

Auch neu­ar­ti­ge Niko­tin­erzeug­nis­se wie E‑Zigaretten oder Tabak­er­hit­zer wei­sen Risi­ken auf, die auf­grund ihrer Neu­heit teil­wei­se noch nicht voll­stän­dig erforscht sind, bezie­hungs­wei­se sind Lang­zeit­fol­gen der­zeit noch nicht abschätz­bar. Trotz­dem wur­den bereits jetzt gesund­heits­ge­fähr­den­de und krebs­er­zeu­gen­de Stof­fe beim Erhit­zen der Liquids nach­ge­wie­sen oder schäd­li­che bezie­hungs­wei­se poten­zi­ell schäd­li­che Bestand­tei­le des Aero­sols von Tabak­er­hit­zern ent­deckt – die­ses Aero­sol ent­hält sogar gesund­heits­ge­fähr­den­de Stof­fe, die im her­kömm­li­chen Tabak­rauch nicht vor­kom­men.  Eben­so stellt das Neu­ar­ti­ge Niko­tin­erzeug­nis­se sind daher kei­ne gesun­de Alter­na­ti­ve zur her­kömm­li­chen Ziga­ret­te, bloß „fri­sche Luft“ ist die gesün­des­te Form des Inhalierens.

Der Wunsch nach einem Rauch­stopp besteht für mehr als die Hälf­te der rau­chen­den Österreicher*innen. Wei­te­re zehn Pro­zent haben dazu kon­kre­te Plä­ne. Den­noch schei­tern vie­le dar­an. Mit Unter­stüt­zung von außen kann ein Rauch­stopp eher gelin­gen – Bera­tung und län­ger­fris­ti­ge Beglei­tung dazu bie­tet das Rauch­frei Tele­fon unter 0800 810 013 an!

PAS­SIV­RAUCH

Passivraucher*innen sind in etwas gerin­ge­rem Aus­maß von den glei­chen aku­ten Erkran­kun­gen wie Raucher*innen betrof­fen. Unter Pas­siv­rau­chen ver­steht man die Auf­nah­me von Tabak­rauch aus der Raum­luft. Die­ser besteht zum größ­ten Teil aus dem soge­nann­ten Neben­strom­rauch, der vom glim­men­den Ende der Ziga­ret­te in die Luft abge­ge­ben wird, aber auch vom aus­ge­at­me­ten Rauch einer rau­chen­den Per­son. Er ent­hält die glei­chen gif­ti­gen und krebs­er­zeu­gen­den Sub­stan­zen wie der vom Rau­chen­den inha­lier­te Rauch. Daher ist es schäd­lich, wenn man regel­mä­ßig Pas­siv­rauch in Räu­men aus­ge­setzt ist. Auch in Räu­men, in denen nur ohne Anwe­sen­heit ande­rer geraucht wird, konn­ten Tabak­fein­staub­par­ti­kel an Wän­den, Tep­pi­chen und Möbeln nach­ge­wie­sen wer­den. Somit bie­ten nur sol­che Räum­lich­kei­ten Schutz vor Pas­siv­rauch, in denen tat­säch­lich nicht geraucht wird. Für Kin­der und Unge­bo­re­ne ist Tabak­rauch beson­ders schädlich.

§

RECHT­LI­CHES: Was ist erlaubt – und was nicht?
TABAK- UND NICHTRAUCHER*INNENSCHUTZ GESETZ

In Öster­reich gilt das Tabak- und Nicht­rau­che­rin­nen- bzw. Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz. Die wich­tigs­ten Rege­lun­gen auf einen Blick sind:

  • Rege­lung von Her­stel­lung und Inver­kehr­brin­gen von Tabak­er­zeug­nis­sen und elek­tro­ni­schen Pro­duk­ten, Rauch­ver­bo­te, Bewer­bun­gen, Verpackungen
  • Alters­gren­ze aller Tabak- und Niko­tin­pro­duk­te ab 18 Jahren
  • Rauch­freie Gastronomie
  • Aus­nahms­lo­ses Rauch­ver­bot an Frei­flä­chen von Schu­len und Jugend­ein­rich­tun­gen (für alle!)
  • Gleich­stel­lung elek­tro­ni­scher Erzeug­nis­se mit Tabak­pro­duk­ten (die­sel­ben Pro­dukt­vor­ga­ben und Rauch­ver­bo­te wie her­kömm­li­che Tabak­zi­ga­ret­ten) – dies gilt auch für niko­tin­freie Formen
  • Rau­chen im Pri­vat­au­to ver­bo­ten, sobald Min­der­jäh­ri­ge mitfahren
AUF EINEN BLICK
Pro­duktab 18 Jahrenfür alle verbotenim Gesetz geregelt*unge­re­geltmit Tabak
Ziga­ret­te  
Elek­tro­ni­sche Produkte  teil­wei­se
Kau­ta­bak  
Schnupf­ta­bak  
Lutsch­ta­bak  
Niko­tin­beu­tel    
JUGEND­GE­SETZ

Im NÖ Jugend­ge­setz wer­den kon­kret Tabak­er­zeug­nis­se und ver­wand­te Erzeug­nis­se nach dem TNRSG behan­delt und sind an all­ge­mein zugäng­li­chen Orten und bei öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res ver­bo­ten. Die Sub­stanz Niko­tin wird aber nicht spe­zi­fisch ange­führt. Somit sind Niko­tin­beu­tel im NÖ Jugend­ge­setz nicht expli­zit gere­gelt, sie wer­den aber vom §18 Abs. 4 NÖ Jugend­ge­setz mitumfasst:

Jun­ge Men­schen dür­fen „Dro­gen und ande­re Stof­fe, die geeig­net sind, rau­sch­ähn­li­che Zustän­de, Süch­tig­keit, Betäu­bung oder phy­si­sche oder psy­chi­sche Erre­gungs­zu­stän­de her­vor­zu­ru­fen und nicht unter das Sucht­mit­tel­ge­setz (…) fal­len, nicht besit­zen, ver­wen­den oder zu sich nehmen. (…)“ 

Die­ser Absatz rich­tet sich an die Jugend­li­chen selbst, sie sind ent­spre­chend straf­bar. Aber auch Erwach­se­ne bege­hen eine Ver­wal­tungs­über­tre­tung, wenn sie Jugend­li­chen den Besitz oder Kon­sum sol­cher Dro­gen und Stof­fe ermög­li­chen. Dem­nach dür­fen Niko­tin­beu­tel nicht an Jugend­li­che ver­kauft werden.

 

NIKO­TIN­KON­SUM AM ARBEITSPLATZ

Das öster­rei­chi­sche Arbeitnehmer*innenschutzgesetz möch­te vor allem Nichtraucher*innen vor den Ein­wir­kun­gen des Tabak­rauchs schüt­zen. Dies gilt auch für ver­wand­te Erzeug­nis­se, wie E‑Zigaretten: über­all dort, wo Tabak­rau­chen ver­bo­ten ist, ist auch der Kon­sum von elek­tro­ni­schen Inha­la­ti­ons­ge­rä­ten verboten.

Diver­se Rauch­ver­bo­te gel­ten grund­sätz­lich in Sani­täts­räu­men oder Räum­lich­kei­ten mit einer Brand- oder Explo­si­ons­ge­fahr sowie aus hygie­ni­schen Grün­den. In Arbeits­räu­men (Büro) ist es ver­bo­ten, zu rau­chen. In Auf­ent­halts- und Bereit­schafts­räu­men könn­te eine räum­li­che Tren­nung von Raucher*innen und Nichtraucher*innen ein­ge­führt wer­den. An Schu­len und in Jugend­ein­rich­tun­gen gilt das Rauch­ver­bot nicht nur im Gebäu­de, son­dern auch auf den Freiflächen.

Für wer­den­de Müt­ter gilt immer ein spe­zi­el­ler Schutz vor Tabakrauch.

Der wirk­sams­te Schutz der Gesund­heit von Arbeitnehmer*innen ist immer noch das Rauchverbot.

Genaue­re und aus­führ­li­che­re Infor­ma­tio­nen zum Nichtraucher*innenschutz am Arbeits­platz fin­den Sie auf der Sei­te der Arbei­ter­kam­mer.

*zu die­sen Pro­duk­ten gibt es kei­ner­lei Rege­lun­gen im Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetz. Damit kön­nen sie legal bewor­ben, gekauft und kon­su­miert werden.

MYTHEN + FAK­TEN über NIKOTIN

Im All­tag wer­den oft unter­schied­lichs­te Mythen und Fak­ten über das Rau­chen ver­brei­tet und dis­ku­tiert. Wir möch­ten Ihnen eine Ant­wort auf die gän­gigs­ten Mythen ermög­li­chen. Kli­cken Sie ein­fach auf das Kärt­chen, das Sie interessiert.

Ich rau­che nur zwei Ziga­ret­ten täg­lich. Ist das auch schon schädlich?

Ja!

Beim Rau­chen ist jede ein­zel­ne Ziga­ret­te gesundheitsschädlich.

Der Grund dafür ist, dass es kei­ne unschäd­li­chen Grenz­wer­te für krebs­er­re­gen­de Stof­fe gibt.

Rau­chen macht impotent.

Ja!

Rau­chen schä­digt die fei­nen Blut­ge­fä­ße, die für die Durch­blu­tung des Penis sor­gen. Dies kann schon bei jun­gen Män­nern zu Erek­ti­ons­stö­run­gen füh­ren. Ziga­ret­ten­kon­sum ver­min­dert die Sper­mi­en­zahl, was die Zeu­gungs­fä­hig­keit beein­flusst. Somit ist die Impo­tenz-Rate bei Rau­chern höher als bei Nichtrauchern.
Des Wei­te­ren schä­di­gen Gift­stof­fe in der Ziga­ret­te die Sper­mi­en, was zu Miss­bil­dun­gen beim unge­bo­re­nen Kind füh­ren kann.

Was hat Tabak­an­bau mit der Ver­let­zung von Kin­der­rech­ten zu tun?

Laut UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on haben Kin­der das Recht auf Gesund­heit, auf ange­mes­se­ne Lebens­be­din­gun­gen, auf Bil­dung, auf Frei­zeit und auf Schutz vor wirt­schaft­li­cher Aus­beu­tung. Tabak­an­bau bedient sich oft der Kin­der­ar­beit und ver­letzt dadurch die­se Rechte.

Vie­le wei­te­re Kin­der­rech­te wer­den durch die Ver­mark­tung von Tabak­pro­duk­ten, wel­che gezielt auf Kin­der und Jugend­li­che abzie­len, sowie durch feh­len­den Schutz vor Pas­siv­rau­chen ver­letzt. Es wird geschätzt, dass min­des­tens 165.000 Kin­der unter fünf Jah­ren welt­weit jähr­lich durch Pas­siv­rau­chen ster­ben. In den letz­ten Jah­ren ver­la­gert die Tabak­in­dus­trie ihr Mar­ke­ting auf neue Kanä­le und nutzt ver­stärkt sozia­le Medi­en und Influen­cer-Mar­ke­ting. So kön­nen Wer­be­ver­bo­te umgan­gen wer­den. Tabak­un­ter­neh­men bezah­len jun­ge Leu­te mit vie­len Follower*innen für das Pos­ten von Fotos, auf denen sie mit diver­sen Tabak­pro­duk­ten zu sehen sind.

Kin­der haben ein Recht auf eine tabak­freie Welt. Eine rauch­freie Umge­bung, die sie vor Pas­siv­rau­chen schützt, soll­te Nor­ma­li­tät sein. Zudem sol­len Kin­der davor bewahrt wer­den, selbst mit dem Rau­chen zu begin­nen, bzw. soll­ten sie Zugang zu Ent­wöh­nungs­hil­fen erhal­ten, falls sie tabak­ab­hän­gig gewor­den sind.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Situa­ti­on von Kin­der­rech­ten im Tabak­an­bau fin­den Sie hier.

Niko­tin ohne Tabak ist harmlos. 

Falsch!

Obwohl die klas­si­sche Ziga­ret­te die schäd­lichs­te Form ist, Niko­tin zu kon­su­mie­ren, dür­fen auch sämt­li­che ande­ren Pro­duk­te nicht unter­schätzt wer­den. Niko­tin selbst, auch ohne Tabak, macht sehr schnell abhän­gig. Es führt zu einer schlech­te­ren Wund­hei­lung und dürf­te zu Krebs & Herz-Kreis­lauf Erkran­kun­gen beitragen.

Leich­te Ziga­ret­ten sind weni­ger schäd­lich als andere.

Nein!

“Leich­te” Ziga­ret­ten ent­hal­ten zwar weni­ger Niko­tin und Teer, dafür gleich vie­le oder mehr ande­re Zusatz­stof­fe und Gif­te. Um auf die gewohn­te Men­ge Niko­tin zu kom­men, wer­den sie oft tie­fer inha­liert oder es wer­den mehr davon geraucht.

Ein Rauch­stopp führt zu Gewichtszunahme.

Kurz­fris­tig ja – lang­fris­tig nein.

Das Aus­maß einer Gewichts­zu­nah­me auf­grund eines Rauch­stopps wird von vie­len Raucher*innen über­schätzt. Tat­säch­lich neh­men vie­le ehe­ma­li­ge Raucher*innen in der ers­ten Zeit ca. 2 bis 4kg zu, eini­ge behal­ten ihr Gewicht, ande­re neh­men sogar ab.

Der Hin­ter­grund dazu: Der Grund­um­satz des Kör­pers ver­än­dert sich, im Schnitt wer­den nach einem Rauch­stopp 200 kcal weni­ger ver­braucht. Die Geschmacks- und Geruchs­ner­ven erho­len sich – vie­les schmeckt ein­fach wie­der bes­ser. Doch der Stoff­wech­sel nor­ma­li­siert sich bald wie­der, sodass sich über einen län­ge­ren Zeit­raum das Gewicht von Nichtraucher*innen zu ehe­ma­li­gen Raucher*innen nicht unterscheidet.

Snus & Pou­ch­es sind gesün­der als Zigaretten.

Jein

Im Gegen­satz zur Ziga­ret­te wird hier kein gif­ti­ger Rauch ein­ge­at­met. Den­noch sind ande­re Niko­tin­pro­duk­te alles ande­re als harm­los und kön­nen ver­schie­de­ne Kör­per­tei­le schä­di­gen. Außer­dem wirkt Niko­tin auf das Beloh­nungs­zen­trum im Gehirn und macht sehr schnell abhängig.

Tabak­pro­duk­ti­on ist ein gro­ßes Pro­blem für die Umwelt. 

Rich­tig

Die Tabak­pflan­ze wird als Mono­kul­tur ange­baut. Das bedeu­tet, dass auf einer Tabak­plan­ta­ge kei­ne ande­ren Pflan­zen ange­baut wer­den kön­nen. Außer­dem müs­sen vie­le Pes­ti­zi­de und Che­mi­ka­li­en gegen Schäd­lin­ge & Pilz­be­fall ein­ge­setzt wer­den. Die­se sind sehr schäd­lich für die dort arbei­ten­den Men­schen und die Umwelt. Durch Trans­port und den ent­ste­hen­den Abfall wird die Umwelt zusätz­lich belastet.

Was­ser­pfei­fen sind weni­ger schäd­lich als Zigaretten.

Stimmt nicht!

Das Rau­chen von Was­ser­pfei­fen ist genau­so schäd­lich für die Gesund­heit wie Zigarettenrauchen.
Was­ser­pfei­fen, so genann­te Shishas, ent­hal­ten sogar mehr Gif­te als Tabak, z.B. Teer, Koh­len­mon­oxi­de und ande­re Krebs erzeu­gen­de und Schleim­haut rei­zen­de Sub­stan­zen. Die­se wer­den beim Inha­lie­ren frei gesetzt und gelan­gen in die Lun­ge. Die Fol­gen kön­nen Kreis­lauf-Erkran­kun­gen und ande­re Schä­den sein. Außer­dem kann Was­ser­pfei­fe rau­chen süch­tig machen, denn auch der Was­ser­pfei­fen-Tabak ent­hält Nikotin.

Paf­fen ist weni­ger gesund­heits­schäd­lich als inhalieren.

Nein, stimmt nicht!

Beim Paf­fen wird der Rauch nicht in die Lun­ge ein­ge­at­met, was zwar das Risi­ko einer Lun­gen­er­kran­kung ver­min­dert, den­noch wer­den die Gift­stof­fe dem Kör­per zuge­führt und kön­nen sich schäd­lich auf Mund­höh­le und Rachen auswirken.

Von Snus & Pou­ch­es kann man eine Niko­tin­ver­gif­tung bekommen.

Rich­tig!

Snus & Pou­ch­es gibt es in unter­schied­li­chen Stär­ken, man­che sogar mit einem weit höhe­ren Niko­tin­ge­halt, als man es von Ziga­ret­ten kennt. Blei­ben sie län­ger im Mund, wird noch mehr Niko­tin auf­ge­nom­men. Übel­keit, Erbre­chen, Schwin­del und Atem­not sind Sym­pto­me einer aku­ten Ver­gif­tung. Lang­zeit­fol­gen sind Schä­den am Zahn­fleisch und natür­lich die Abhän­gig­keit von Nikotin.

Sind Tabak­er­hit­zer E‑Zigaretten?

Nein.

Tabak­er­hit­zer sind ein Hybrid zwi­schen Ziga­ret­te und E‑Zigarette. Sie beinhal­ten Tabak, der über Strom erhitzt wird.

NIKO­TIN und Erziehung

Um erwach­sen zu wir­ken, um dazu­zu­ge­hö­ren, aus man­geln­der Selbst­si­cher­heit: es gibt vie­le Grün­de, war­um Kin­der und Jugend­li­che rau­chen. Mit Ihrem Kind über das Rau­chen zu reden, kann schwie­rig sein. Es ist aber wich­tig. Sie als Eltern haben gro­ßen Ein­fluss. Auch wenn Sie selbst rau­chen, ist es wich­tig zu sagen:“Ich möch­te nicht, dass du nicht rauchst!“ oder „Du bist mir wich­tig!“, „Dei­ne Gesund­heit ist mir wichtig!“

Wenn Ihr Kind von Anfang an gelernt hat, in schwie­ri­gen Situa­tio­nen zu Ihnen zu kom­men, dann wird es das auch als Jugendliche*r tun.

Ein gutes Gespräch mit Ihrem Kind ist wich­tig. Auch wenn star­ke Gefüh­le im Spiel sind, blei­ben Sie gedul­dig, lie­be­voll und respekt­voll. Neh­men Sie die Mei­nung Ihres Kin­des ernst.

TIPPS für das Gespräch:

  • Pla­nen Sie Zeit und Ort für das Gespräch mit Ihrem Kind.
  • Blei­ben Sie ruhig, hören Sie gut zu und las­sen Sie Ihr Kind ausreden.
  • Wenn das Gespräch hef­tig wird, machen Sie eine Pau­se. Reden Sie erst dann wei­ter, wenn Sie und Ihr Kind sich beru­higt haben. Es geht nicht dar­um, wer Recht hat oder gewinnt.
  • Spre­chen Sie über das Rau­chen anhand von Situa­tio­nen, in denen Sie nicht direkt betrof­fen sind: Zum Bei­spiel kön­nen Sie das Rau­chen von älte­ren Schüler*innen auf dem Schul­weg oder das Rauch­ver­bot in Gast­stät­ten besprechen.
  • Stel­len Sie kla­re und nach­voll­zieh­ba­re Regeln für den Haus­halt auf, die für alle Per­so­nen im Haus gel­ten. Bei­spiels­wei­se ein Rauch­ver­bot im Haus für Sie, ihr Kind und Besucher*innen.
Möch­ten Sie es genau­er wis­sen? Benö­ti­gen Sie mehr Tipps zur Anwendung?
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Übers Rau­chen reden. 

Wei­te­re nütz­li­che Tipps dazu, wie Sie Kin­der und Jugend­li­che zum Nicht­rau­chen erzie­hen kön­nen, kön­nen Sie in unse­rem 30-Minu­ten Vor­trag ler­nen! Kli­cken Sie ein­fach auf die­se Flä­che um mehr zu erfahren.

ALTER­NA­TI­VE NIKOTINPRODUKTE

Das Ange­bot an alter­na­ti­ven Erzeug­nis­sen zur her­kömm­li­chen Tabak­zi­ga­ret­te wächst. Die Palet­te reicht von elek­tro­ni­schen Inha­la­ti­ons­ge­rä­ten bis zu rauch­frei­en Produkten.

Die Hersteller*innen der diver­sen neu­ar­ti­gen Pro­duk­te möch­ten den Wunsch der Kund­schaft nach gesün­de­ren Optio­nen des Rau­chens auf­grei­fen, errei­chen mit der bun­ten und moder­nen Bewer­bung jedoch auch Jugend­li­che und jun­ge Men­schen, die zuvor nie geraucht haben – die Kund­schaft von morgen.

E‑ZIGARETTEN UND VAPES

Seit 2004 auf dem Markt, beinhal­tet die E‑Zigarette kei­nen Tabak, son­dern eine Flüs­sig­keit (Liquid), die zu 90% aus Pro­py­len­gly­kol und etli­chen Aro­men besteht. Pro­py­len­gly­kol gilt als unpro­ble­ma­tisch, wenn es oral oder über die Haut auf­ge­nom­men wird. Bei der E‑Zigarette wird die Flüs­sig­keit jedoch durch Strom erhitzt und der ent­ste­hen­de Dampf (Aero­sol) in Fol­ge inha­liert. Durch die­se Form der Auf­nah­me wird die Lun­gen­funk­ti­on beein­träch­tigt und die Anfäl­lig­keit für Infek­tio­nen erhöht.

Vapes sind Ein­weg-E-Ziga­ret­ten. Ihre Fluids und Akkus sind nicht, wie in ande­ren Gerä­ten, aus­tausch­bar. Sie wer­den nach voll­stän­di­ger Nut­zung ent­sorgt. Alle Arten elek­tro­ni­scher Erzeug­nis­se sind vom Tabak- und Nicht­rau­che­rin­nen- bzw. Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz erfasst, es gel­ten dem­nach die­sel­ben gesetz­li­chen Bestim­mun­gen wie bei her­kömm­li­chen Zigaretten.

E‑Zigaretten dür­fen nicht ver­harm­lost wer­den, da sie eine Men­ge toxi­sche, gesund­heits­ge­fähr­den­de Sub­stan­zen ent­hal­ten. Im Ver­gleich zur her­kömm­li­chen Tabak­zi­ga­ret­te ist der rei­ne Kon­sum von E‑Zigaretten zwar weni­ger schäd­lich, aber das dar­in befind­li­che Niko­tin macht in elek­tro­ni­scher Form genau­so abhän­gig, wie her­kömm­li­che Tabak­zi­ga­ret­ten. Von einem Rauch­stopp kann beim Umstieg auf E‑Zigaretten daher auf kei­nen Fall die Rede sein kann. Die gesün­des­te Ent­schei­dung ist und bleibt dem­nach nur fri­sche Luft!

Umfra­gen zei­gen, dass die meis­ten Nutzer*innen (bei­na­he 70%) „dual user“ sind. Das heißt, sie kom­bi­nie­ren die E‑Zigarette mit her­kömm­li­chen Tabak­pro­duk­ten, was eine beson­ders schäd­li­che Form des Kon­sums dar­stellt. Durch das Nach­ah­men der Hand zu Mund-Bewe­gung bei E‑Zigaretten bleibt die Gewohn­heit des Rau­chens eben­so erhalten.

CC0 Ethan Par­sa – pixabay.com

TABAK­ER­HIT­ZER (HEAT NOT BURN)

Die­ses Pro­dukt ist ein Hybrid zwi­schen Ziga­ret­te und E‑Zigarette. Dabei wird eine so genann­te „Heet“- (erin­nern an kur­ze, stark gepress­te Ziga­ret­ten) elek­tro­nisch erhitzt, jedoch nicht ver­brannt. Der dar­in ent­hal­te­ne Tabak sowie das Niko­tin sind auch im „nur“ erhitz­ten Zustand gesund­heits­ge­fähr­dend und geben Pas­siv­rauch an die Umge­bung ab. Nach­dem Tabak­er­hit­zer vom Tabak- und Nicht­rau­che­rin­nen- bzw. Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz erfasst sind, gel­ten für sie die­sel­ben gesetz­li­chen Bestim­mun­gen wie bei her­kömm­li­chen als auch elek­tro­ni­schen Zigaretten.

CC0 Chris­to Anes­tev – pixabay.com

RAUCH­FREIE NIKOTINPRODUKTE

Nicht nur in Euro­pa, son­dern auch auf der gan­zen Welt grei­fen immer mehr Men­schen zu rauch­lo­sen Tabak- bzw. Niko­tin­pro­duk­ten, wie z.B. Snus, Che­wing Bags oder Niko­tin­beu­tel. Aktu­ell sind Lutsch- und Kau­ta­bak in Öster­reich ver­bo­ten, Niko­tin­beu­tel sind vom Tabak- und Nicht­rau­che­rin­nen- bzw. Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz jedoch nicht umfasst. Die­se Pro­duk­te sind in Nie­der­ös­ter­reich bis­lang nur vom Jugend­ge­setz mit­um­fasst. Bis hier tat­säch­lich recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen wer­den, wird Schu­len und ande­ren Ein­rich­tun­gen, die Jugend­li­che beauf­sich­ti­gen, beher­ber­gen oder auf­neh­men, emp­foh­len, die Pro­duk­te in der Haus­ord­nung (Ver­bot) zu regeln.
Rauch­lo­se Niko­tin­pro­duk­te wer­den nicht ange­zün­det und las­sen daher glau­ben, dass sie gesün­der sei­en als Ziga­ret­ten­rau­chen. Was es damit auf sich hat, kön­nen Sie hier lesen.

 

Was sind Snus?

Snus ist ein rauch­frei­es Tabak­pro­dukt zum ora­len Gebrauch. Es ist lose in der Dose oder in Täsch­chen abge­füllt. Snus wird meist unter die Ober­lip­pe (seit­lich leicht ver­setzt) gescho­ben und dort belas­sen, es wird nicht gekaut. Der dar­in ent­hal­te­ne Tabak ist gemah­len, zusätz­li­che Bestand­tei­le sind haupt­säch­lich Was­ser, Sal­ze und Aromen.

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Snus und das Gesetz

In der euro­päi­schen Uni­on gilt ein abso­lu­tes Ver­kaufs­ver­bot von Snus, nur Schwe­den konn­te durch eine Aus­nah­me­re­ge­lung die­ses Ver­bot umgehen.

Gene­rell ist das Inver­kehr­brin­gen von Tabak zum ora­len Gebrauch oder Kau­ta­bak in Öster­reich ver­bo­ten. Eben­so ist der Ver­sand­han­del damit in Öster­reich verboten.

Was sind Che­wing Bags?

Beim Che­wing Bag (kurz genannt „Chew“) wer­den die Tabak­blät­ter geschnit­ten und sind somit grö­ber als bei Snus (hier wird der Tabak gemah­len). Snus und Che­wing Bags wer­den ähn­lich kon­su­miert. Bei den Che­wing Bags kann bei Bedarf von den Konsument*innen ein paar Mal vor­her auf den Beu­tel gebis­sen wer­den, um den Geschmack/die Stof­fe noch inten­si­ver frei­zu­set­zen, bevor der Beu­tel unter die Ober­lip­pe gescho­ben wird.

Che­wing Bags und das Gesetz

Da der Export von Snus in der Euro­päi­schen Uni­on ver­bo­ten wur­de, ver­such­te die Tabak­in­dus­trie die­ses Ver­bot mit Che­wing Bags zu umge­hen. In Öster­reich ist jedoch der Ver­kauf bei­der Vari­an­ten, Snus und Che­wing Bags, verboten.

Was sind Nikotinbeutel?

Der­zeit fin­det man in Tra­fi­ken oder bei Auto­ma­ten Dös­chen, ähn­lich wie für Snus, mit klei­nen Niko­tin­ta­schen (auch „Nico­ti­ne Pou­ch­es“ genannt); sie sind auch unter dem Mar­ken­na­men „Skruf“, „Faro“ etc. bekannt. Die­se Dosen erin­nern stark an Snus, Niko­tin­beu­tel sind jedoch kom­plett tabak­los. Sie bestehen unter ande­rem aus Niko­tin, Pflan­zen­fa­sern und Aro­men. Die Anwen­dung (unter die Lip­pe klem­men und ein­fach dort belas­sen) ist gleich.

© Fachstelle NÖ

© Fach­stel­le NÖ


Niko­tin­beu­tel und das Gesetz

Niko­tin­beu­tel fal­len NICHT unter das Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetz (TNRSG). Da es kei­nen Tabak ent­hält, nicht ver­brannt oder erhitzt wird, aber auch kein Liquid ist (wie in E‑Zigaretten), rutscht das Pro­dukt zwi­schen den Geset­zes­be­stim­mun­gen durch und diver­se recht­li­che Rege­lun­gen zu Inhalts­stof­fen oder Bewer­bung kön­nen hier nicht ange­wandt werden.

In Nie­der­ös­ter­reich wer­den Pou­ch­es vom Jugend­ge­setz mit­er­fasst und dür­fen an Per­so­nen unter 18 Jah­ren nicht ver­kauft oder von jenen kon­su­miert werden.

BERA­TUNGS­STEL­LEN

Unter der kos­ten­lo­sen Tele­fon­num­mer 0800 810 013 sind von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 10:00 und 18:00 Uhr Expert*innen des Rauch­frei Tele­fons erreich­bar und unter­stüt­zen Sie bei allen Fra­gen rund um Niko­tin und den Rauchstop.

Haben Sie Fra­gen zum The­ma Sucht? Suchen Sie Hil­fe für sich oder Ange­hö­ri­ge?
Hier fin­den Sie eine Bera­tungs­stel­le in Ihrer Nähe:

 


 



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