Niko­tin

QUICK LINKS:

Was ist NIKOTIN 

Die Ziga­ret­te besteht aus den getrock­ne­ten Blät­tern der Tabak­pflan­ze und aus künstlich bei­gemeng­ten Zusatz­stof­fen. Der wohl bekann­tes­te Bestand­teil von Tabak ist Niko­tin. Darüber hin­aus kennt man der­zeit rund 5.300 wei­te­re Inhalt­stof­fe des Tabaks, die beim Rau­chen ein­ge­at­met wer­den, 250 davon sind krebs­er­re­gend. So etwa Metal­le wie Cad­mi­um, Blei, Arsen und Nickel, die auch in Bat­te­rien ent­hal­ten sind. Vie­le die­ser Sub­stan­zen kön­nen Krebs erzeu­gen und vie­le ande­re Krank­hei­ten ver­ur­sa­chen. Das ist auch beim Pas­siv­rau­chen der Fall, wo Nichtraucher*innen den aus­ge­at­me­ten Tabak­rauch von rau­chen­den Mit­men­schen ein­at­men. Daher ist auch Pas­siv­rauch gefähr­lich. Zusatz­stof­fe wer­den von der Tabak­in­dus­trie bei­gemengt, um das Rau­chen ange­neh­mer zu machen. Somit kann man schnel­ler süchtig wer­den und auch der Ein­stieg ins Rau­chen wird für Jugend­li­che damit erleich­tert. So wur­de Ziga­ret­ten etwa Men­thol hin­zu­ge­fügt, um den Hus­ten­reiz zu min­dern, Zucker, um die Schär­fe des Rauchs wei­cher zu machen und Ammo­ni­ak, um die Auf­nah­me des Niko­tins im Gehirn zu erhöhen.

…und wie wirkt es?

Das beim Rau­chen inha­lier­te Niko­tin hat fol­gen­de Aus­wir­kun­gen auf den Körper:

Es ver­setzt den Kör­per in Alarm­be­reit­schaft:

  • Nor­ad­re­na­lin wird ver­mehrt aus­ge­schüt­tet, dies stei­gert Blut­druck und Herzschlagfrequenz.
  • Niko­tin erhöht den Ruhe­en­er­gie­ver­brauch des Körpers.
  • Die Darm­tä­tig­keit wird ange­regt.
  • Die Urin­pro­duk­ti­on wird redu­ziert.
  • Die Blut­ge­rin­nung wird geför­dert.
  • Durch Rau­chen wird die Schmerz­emp­find­lich­keit erhöht.
  • Niko­tin för­dert die Frei­set­zung meh­re­rer Neu­ro­trans­mit­ter im Gehirn, die bei der Ent­ste­hung posi­ti­ver Gefüh­le betei­ligt sind. Daher fällt ein Rauch­stopp oft sehr schwer.

Krank­hei­ten, die beim Rau­chen ent­ste­hen kön­nen, schä­di­gen nahe­zu jedes Organ des Kör­pers. Spe­zi­ell die Atem­we­ge und das Herz-Kreis­lauf­sys­tem sind betrof­fen.
Rau­chen ver­ur­sacht bis zu 90% der Lun­gen­krebs­fäl­le und ist wesent­lich an der Ent­ste­hung von COPD (Chro­nisch Obstruk­ti­ve Lun­gen­er­kran­kung) betei­ligt. Herz­in­fark­te, Schlag­an­fäl­le, ver­schie­de­ne Krebs­ar­ten oder Unfruchtbarkeit/Impotenz sind häu­fi­ge Folgen.

Passivraucher*innen sind in etwas gerin­ge­rem Aus­maß von den glei­chen aku­ten Erkran­kun­gen wie Raucher*innen betrof­fen. Für Kin­der und Unge­bo­re­ne ist Tabak­rauch beson­ders schädlich.

SCHNEL­LE HILFE
KOS­TEN­LOS + ANONYM

Du hast dich ent­schlos­sen etwas zu tun? 
Fin­de eine Bera­tungs­stel­le in dei­ner Nähe.

Unter der kos­ten­lo­sen Tele­fon­num­mer 0800 810 013 sind von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 10:00 und 18:00 Uhr Expert*innen des Rauch­frei Tele­fons erreichbar.

RISI­KO: No risk, no fun?

Unzäh­li­ge Stu­di­en bele­gen, dass Rau­chen in den west­li­chen Indus­trie­ge­sell­schaf­ten zu den häu­figs­ten Ursa­chen für Krank­heit, Inva­li­di­tät und (frühzeitigen) Tod zählt. Bei lang­jäh­ri­gem Kon­sum wird fast jedes Kör­per­or­gan durch den Tabak­kon­sum geschä­digt. Die Stu­die „Glo­bal Bur­den of Dise­a­se“ (2019) berech­net, dass welt­weit mehr als jeder fünfzehnte Todes­fall (15,4 %) auf das Kon­to des Tabak­rau­chens geht. In Öster­reich wer­den jähr­lich rund 14.000 Todes­fäl­le dem Tabak­rau­chen zugeschrieben.

Krebs
Rau­chen­de haben ein dop­pelt so hohes Risi­ko an Krebs zu erkran­ken wie Nicht­rau­chen­de. Wer stark raucht, ver­vier­facht es sogar. Die kan­ze­ro­ge­nen Kom­po­nen­ten der Gas- und der Par­ti­kel­pha­se im Tabak­rauch kön­nen dabei je nach gene­ti­scher Ver­an­la­gung die Ent­ste­hung von Krebs aus­lö­sen oder die Rol­le von Tumorunterstützern ein­neh­men. Beson­ders bekannt ist der Zusam­men­hang von Rau­chen und Lun­gen­krebs. Stu­di­en bele­gen jedoch, dass bei­na­he jede Krebs­art signi­fi­kant wahr­schein­li­cher ein­tritt, wenn jemand rau­che — etwa Darm‑, Magen‑, Kehlkopf‑, Bla­sen- und Gebär­mut­ter­hals­krebs. Ins­ge­samt wer­den 19% aller Krebs­er­kran­kun­gen als „tabak­as­so­zi­iert“ eingestuft.

Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen
Ziga­ret­ten­rau­chen zählt zu den wesent­lichs­ten Risi­ko­fak­to­ren für Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen. Es begünstigt die Ent­ste­hung von Arte­rio­skle­ro­se und die Schä­di­gung der Herz-Kreis­lauf-Gefä­ße. Bei vor­ge­schä­dig­ten Arte­ri­en erhöht das durch Rau­chen dickflüssigere Blut das Risi­ko für aku­te Gefäßverschlüsse.

Atem­wegs­er­kran­kun­gen
Durch das Rau­chen wer­den Entzündungen der Atem­we­ge (Bron­chi­al­ka­tarrh, Lungenentzündungen), ins­be­son­de­re aber die chro­ni­sche obstruk­ti­ve Ven­ti­la­ti­ons­stö­rung der Lun­ge (COPD) ausgelöst.
Rauch­be­ding­te Ver­än­de­run­gen der Lun­gen­bläs­chen und Kapil­lar­ge­fä­ße führen zu häu­fig beob­ach­te­ten Sym­pto­men wie chro­ni­sche Bron­chi­tis („Rau­cher­hus­ten“), die bei­na­he alle lang­jäh­ri­gen Rau­chen­den haben.

Schwan­ger­schaft und Zeugung
Rau­chen der Mut­ter ver­min­dert das Geburts­ge­wicht Neu­ge­bo­re­ner und erhöht ihre Sterb­lich­keit. Auch das Risi­ko einer Fehl­ge­burt steigt bei Frau­en, die wäh­rend der Schwan­ger­schaft geraucht haben. Die Frucht­bar­keit von rau­chen­den Frau­en und auch die Qua­li­tät der Sper­mi­en von rau­chen­den Män­nern sind nied­ri­ger. Ein Rauch­stopp führt nicht zu Ent­zugs­er­schei­nun­gen beim Ungeborenen.

PAS­SIV­RAU­CHEN

Unter Pas­siv­rau­chen ver­steht man die Auf­nah­me von Tabak­rauch aus der Raum­luft. Die­ser besteht zum größ­ten Teil aus dem soge­nann­ten Neben­strom­rauch, der vom glim­men­den Ende der Ziga­ret­te in die Luft abge­ge­ben wird, aber auch vom aus­ge­at­me­ten Rauch einer rau­chen­den Person.

Pas­siv­rauch ent­hält die glei­chen gif­ti­gen und krebs­er­zeu­gen­den Sub­stan­zen wie der vom Rau­chen­den inha­lier­te Rauch. Daher ist es schäd­lich, wenn man regel­mä­ßig Pas­siv­rauch in Räu­men aus­ge­setzt ist. Auch in Räu­men, in denen nur ohne Anwe­sen­heit ande­rer geraucht wird, konn­ten Tabak­fein­staub­par­ti­kel an Wän­den, Tep­pi­chen und Möbeln nach­ge­wie­sen wer­den. Somit bie­ten nur sol­che Räum­lich­kei­ten Schutz vor Pas­siv­rauch, in denen tat­säch­lich nicht geraucht wird.
Pas­siv­rau­chen ver­ur­sacht zahl­rei­che Erkran­kun­gen wie ein erhöh­tes Risi­ko für Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen und Krebs, Schwan­ger­schafts- und Geburts­kom­pli­ka­tio­nen, Frühgeburten, Infek­te und Kopf­schmer­zen. Kin­der, deren Eltern zuhau­se rau­chen, lei­den häu­fi­ger unter Mittelohrentzündungen, Atem­wegs­er­kran­kun­gen und erhöh­tem Blut­druck. Da Tabak­rauch auch in den Stoff­wech­sel ein­greift, erhöht sich auch die Nei­gung zu Über­ge­wicht im Erwach­se­nen­al­ter.
Pas­siv­rauch tötet jähr­lich rund 600.000 Men­schen welt­weit, davon etwa ein Drit­tel Kin­der. Kin­der sind auf­grund ihrer noch nicht abge­schlos­se­nen kör­per­li­chen Ent­wick­lung noch mehr gefähr­det als Erwachsene.

§

RECHT­LI­CHES: Was ist erlaubt – und was nicht?
TABAK IM JUGENDSCHUTZGESETZ

Seit 1. Jän­ner 2019 gilt in Öster­reich (abge­se­hen von Ober­ös­ter­reich, Salz­burg und Wien) ein ein­heit­li­ches Jugend­schutz-Gesetz für Tabak­er­zeug­nis­se, ver­wand­te Erzeug­nis­se und Alko­hol.
Jun­ge Men­schen unter 18 Jah­ren dür­fen Tabak­er­zeug­nis­se in der Öffent­lich­keit weder erwer­ben noch besit­zen und kon­su­mie­ren. Das gilt auch für ver­wand­te Pro­duk­te wie E‑Zigaretten, Was­ser­pfei­fen­ta­bak, Was­ser­pfei­fen, Kau­ta­bak oder pflanz­li­che Raucherzeugnisse.

Wie eine tabak­freie Welt ent­ste­hen kann, fin­det sich in den Arti­keln und Zie­len der:

  • WHO-Rah­men­kon­ven­ti­on zur Tabak­kon­trol­le (FCTC)
  • Agen­da 2030 für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung (SDGs) der Ver­ein­ten Nationen
  • UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on (UN-KRK)

Die­se drei Instru­men­te ergän­zen und ver­stär­ken sich gegen­sei­tig, ihre Fort­schrit­te wer­den lau­fend über­prüft. So zeigt sich zum Bei­spiel bei einer Aus­wer­tung der regel­mä­ßi­gen, obli­ga­to­ri­schen Berich­te der Ver­trags­staa­ten des FCTC-Sekre­ta­ri­ats der WHO, dass Maß­nah­men zum Schutz vor Pas­siv­rau­chen in öffent­li­chen Räu­men von 88% der berich­ten­den Staa­ten ein­ge­führt wur­den. Ein umfas­sen­des Ver­bot von Tabak­wer­bung ist lei­der erst in 61% der Staa­ten rea­li­siert worden.

AUF EINEN BLICK
Pro­duktab 18 Jahrenfür alle verbotenim Gesetz geregelt*unge­re­geltmit Tabak
Ziga­ret­te  
Elek­tro­ni­sche Produkte  teil­wei­se
Kau­ta­bak  
Schnupf­ta­bak  
Lutsch­ta­bak  
Niko­tin­beu­tel    
TABAK AM ARBEITSPLATZ

Das öster­rei­chi­sche Arbeitnehmer*innenschutzgesetz möch­te vor allem Nichtraucher*innen vor den Ein­wir­kun­gen des Tabak­rauchs schüt­zen. Der wirk­sams­te Schutz ist immer noch das Rauchverbot.

Diver­se Rauch­ver­bo­te gel­ten grund­sätz­lich in Sani­täts­räu­men oder Räum­lich­kei­ten mit einer Brand- oder Explo­si­ons­ge­fahr sowie aus hygie­ni­schen Grün­den. In Arbeits­räu­men (Büro) ist es ver­bo­ten, zu rau­chen. In Auf­ent­halts- und Bereit­schafts­räu­men könn­te eine räum­li­che Tren­nung von Raucher*innen und Nichtraucher*innen ein­ge­führt wer­den. An Schu­len und in Jugend­ein­rich­tun­gen gilt das Rauch­ver­bot nicht nur im Gebäu­de, son­dern auch auf den Freiflächen.

Für wer­den­de Müt­ter gilt immer ein spe­zi­el­ler Schutz vor Tabakrauch.

Genaue­re und aus­führ­li­che­re Infor­ma­tio­nen zum Nichtraucher*innenschutz am Arbeits­platz fin­den Sie auf der Sei­te der Arbei­ter­kam­mer zusam­men­ge­fasst.

*zu die­sen Pro­duk­ten gibt es kei­ner­lei Rege­lun­gen im Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetz. Damit kön­nen sie legal bewor­ben, gekauft und kon­su­miert werden.

MYTHEN + FAK­TEN über NIKOTIN

Im All­tag wer­den oft unter­schied­lichs­te Mythen und Fak­ten über das Rau­chen ver­brei­tet und dis­ku­tiert. Wir möch­ten Ihnen eine Ant­wort auf die gän­gigs­ten Mythen ermög­li­chen. Kli­cken Sie ein­fach auf das Kärt­chen, das Sie interessiert.

Ich rau­che nur zwei Ziga­ret­ten täg­lich. Ist das auch schon schädlich?

Ja!

Im Unter­schied zu Alko­hol, wo der gele­gent­li­che Genuss einer gerin­gen Men­ge nicht schäd­lich sein muss, ist beim Rau­chen jede ein­zel­ne Ziga­ret­te gesundheitsschädlich.
Der Grund dafür ist, dass es kei­ne unschäd­li­chen Grenz­wer­te für krebs­er­re­gen­de Stof­fe gibt.

Rau­chen macht impotent.

Ja!

Rau­chen schä­digt die fei­nen Blut­ge­fä­ße, die für die Durch­blu­tung des Penis sor­gen. Dies kann schon bei jun­gen Män­nern zu Erek­ti­ons­stö­run­gen füh­ren. Ziga­ret­ten­kon­sum ver­min­dert die Sper­mi­en­zahl, was die Zeu­gungs­fä­hig­keit beein­flusst. Somit ist die Impo­tenz-Rate bei Rau­chern höher als bei Nichtrauchern.
Des Wei­te­ren schä­di­gen Gift­stof­fe in der Ziga­ret­te die Sper­mi­en, was zu Miss­bil­dun­gen beim unge­bo­re­nen Kind füh­ren kann.

Was hat Tabak­an­bau mit der Ver­let­zung von Kin­der­rech­ten zu tun?

Laut UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on haben Kin­der das Recht auf Gesund­heit, auf ange­mes­se­ne Lebens­be­din­gun­gen, auf Bil­dung, auf Frei­zeit und auf Schutz vor wirt­schaft­li­cher Aus­beu­tung. Tabak­an­bau bedient sich oft der Kin­der­ar­beit und ver­letzt dadurch die­se Rechte.

Vie­le wei­te­re Kin­der­rech­te wer­den durch die Ver­mark­tung von Tabak­pro­duk­ten, wel­che gezielt auf Kin­der und Jugend­li­che abzie­len, sowie durch feh­len­den Schutz vor Pas­siv­rau­chen ver­letzt. Es wird geschätzt, dass min­des­tens 165.000 Kin­der unter fünf Jah­ren welt­weit jähr­lich durch Pas­siv­rau­chen ster­ben. In den letz­ten Jah­ren ver­la­gert die Tabak­in­dus­trie ihr Mar­ke­ting auf neue Kanä­le und nutzt ver­stärkt sozia­le Medi­en und Influen­cer-Mar­ke­ting. So kön­nen Wer­be­ver­bo­te umgan­gen wer­den. Tabak­un­ter­neh­men bezah­len jun­ge Leu­te mit vie­len Follower*innen für das Pos­ten von Fotos, auf denen sie mit diver­sen Tabak­pro­duk­ten zu sehen sind.

Kin­der haben ein Recht auf eine tabak­freie Welt. Sie müs­sen vor der Tabak­in­dus­trie geschützt wer­den; Tabak­an­bau darf kei­ne Kin­der aus­beu­ten! Eine rauch­freie Umge­bung, die sie vor Pas­siv­rau­chen schützt, soll­te Nor­ma­li­tät sein. Zudem sol­len Kin­der davor bewahrt wer­den, selbst mit dem Rau­chen zu begin­nen, bzw. soll­ten sie Zugang zu Ent­wöh­nungs­hil­fen erhal­ten, falls sie tabak­ab­hän­gig gewor­den sind.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Situa­ti­on von Kin­der­rech­ten im Tabak­an­bau fin­den Sie hier.

Niko­tin ohne Tabak ist harmlos. 

Falsch!

Obwohl die klas­si­sche Ziga­ret­te die schäd­lichs­te Form ist, Niko­tin zu kon­su­mie­ren, dür­fen auch sämt­li­che ande­ren Pro­duk­te nicht unter­schätzt wer­den. Niko­tin selbst, auch ohne Tabak, macht sehr schnell abhän­gig. Es führt zu einer schlech­te­ren Wund­hei­lung und dürf­te zu Krebs & Herz-Kreis­lauf Erkran­kun­gen beitragen.

Leich­te Ziga­ret­ten sind weni­ger schäd­lich als andere.

Nein!

“Leich­te” Ziga­ret­ten ent­hal­ten zwar weni­ger Niko­tin und Teer, dafür gleich vie­le oder mehr ande­re Zusatz­stof­fe und Gif­te. Um auf die gewohn­te Men­ge Niko­tin zu kom­men, wer­den sie oft tie­fer inha­liert oder es wer­den mehr davon geraucht.

Ein Rauch­stopp führt zu Gewichtszunahme.

Kurz­fris­tig ja – lang­fris­tig nein.

Das Aus­maß einer Gewichts­zu­nah­me auf­grund eines Rauch­stopps wird von vie­len Raucher*innen über­schätzt. Tat­säch­lich neh­men vie­le ehe­ma­li­ge Raucher*innen in der ers­ten Zeit ca. 2 bis 4kg zu, eini­ge behal­ten ihr Gewicht, ande­re neh­men sogar ab.

Der Hin­ter­grund dazu: Der Grund­um­satz des Kör­pers ver­än­dert sich, im Schnitt wer­den nach einem Rauch­stopp 200 kcal weni­ger ver­braucht. Die Geschmacks- und Geruchs­ner­ven erho­len sich – vie­les schmeckt ein­fach wie­der bes­ser. Doch der Stoff­wech­sel nor­ma­li­siert sich bald wie­der, sodass sich über einen län­ge­ren Zeit­raum das Gewicht von Nichtraucher*innen zu ehe­ma­li­gen Raucher*innen nicht unterscheidet.

Snus & Pou­ch­es sind gesün­der als Zigaretten.

Jein

Im Gegen­satz zur Ziga­ret­te wird hier kein gif­ti­ger Rauch ein­ge­at­met. Den­noch sind ande­re Niko­tin­pro­duk­te alles ande­re als harm­los und kön­nen ver­schie­de­ne Kör­per­tei­le schä­di­gen. Außer­dem wirkt Niko­tin auf das Beloh­nungs­zen­trum im Gehirn und macht sehr schnell abhängig.

Tabak­pro­duk­ti­on ist ein gro­ßes Pro­blem für die Umwelt. 

Rich­tig

Die Tabak­pflan­ze wird als Mono­kul­tur ange­baut. Das bedeu­tet, dass auf einer Tabak­plan­ta­ge kei­ne ande­ren Pflan­zen ange­baut wer­den kön­nen. Außer­dem müs­sen vie­le Pes­ti­zi­de und Che­mi­ka­li­en gegen Schäd­lin­ge & Pilz­be­fall ein­ge­setzt wer­den. Die­se sind sehr schäd­lich für die Umwelt. Durch Trans­port und den ent­ste­hen­den Abfall wird die Umwelt zusätz­lich belastet.

Was­ser­pfei­fen sind weni­ger schäd­lich als Zigaretten.

Stimmt nicht!

Das Rau­chen von Was­ser­pfei­fen ist genau­so schäd­lich für die Gesund­heit wie Zigarettenrauchen.
Was­ser­pfei­fen, so genann­te Shishas, ent­hal­ten sogar mehr Gif­te als Tabak, z.B. Teer, Koh­len­mon­oxi­de und ande­re Krebs erzeu­gen­de und Schleim­haut rei­zen­de Sub­stan­zen. Die­se wer­den beim Inha­lie­ren frei gesetzt und gelan­gen in die Lun­ge. Die Fol­gen kön­nen Kreis­lauf-Erkran­kun­gen und ande­re Schä­den sein. Außer­dem kann Was­ser­pfei­fe rau­chen süch­tig machen, denn auch der Was­ser­pfei­fen-Tabak ent­hält Nikotin.

Paf­fen ist weni­ger gesund­heits­schäd­lich als inhalieren.

Nein, stimmt nicht!

Beim Paf­fen wird der Rauch nicht in die Lun­ge ein­ge­at­met, was zwar das Risi­ko einer Lun­gen­er­kran­kung ver­min­dert, den­noch wer­den die Gift­stof­fe dem Kör­per zuge­führt und kön­nen sich schäd­lich auf Mund­höh­le und Rachen auswirken.

Von Snus & Pou­ch­es kann man eine Niko­tin­ver­gif­tung bekommen.

Rich­tig!

Snus & Pou­ch­es gibt es in unter­schied­li­chen Stär­ken, man­che sogar mit einem weit höhe­ren Niko­tin­ge­halt, als man es von Ziga­ret­ten kennt. Blei­ben sie län­ger sie im Mund, wird noch mehr Niko­tin auf­ge­nom­men. Übel­keit, Erbre­chen, Schwin­del und Atem­not sind Sym­pto­me einer aku­ten Ver­gif­tung. Lang­zeit­fol­gen sind Schä­den am Zahn­fleisch und natür­lich die Abhän­gig­keit von Nikotin.

Sind Tabak­er­hit­zer E‑Zigaretten?

Nein.

Tabak­er­hit­zer sind ein Hybrid zwi­schen Ziga­ret­te und E‑Zigarette. Sie beinhal­ten Tabak, der über Strom erhitzt wird.

NIKO­TIN und Erziehung

Um erwach­sen zu wir­ken, um dazu­zu­ge­hö­ren, aus man­geln­der Selbst­si­cher­heit: es gibt vie­le Gründe, war­um Kin­der und Jugend­li­che rau­chen. Mit Ihrem Kind über das Rau­chen zu reden, kann schwie­rig sein. Es ist aber wich­tig. Sie als Eltern haben gro­ßen Ein­fluss. Auch wenn Sie selbst rau­chen, ist es wich­tig zu sagen: „Du bist mir wich­tig!“, „Dei­ne Gesund­heit ist mir wich­tig!“ oder “Ich möch­te, dass du nicht rauchst!“

Wenn Ihr Kind von Anfang an gelernt hat, in schwie­ri­gen Situa­tio­nen zu Ihnen zu kom­men, dann wird es das auch als Jugendliche*r tun.
Ein gutes Gespräch mit Ihrem Kind ist wich­tig. Auch wenn star­ke Gefühle im Spiel sind, blei­ben Sie gedul­dig, lie­be­voll und respekt­voll. Neh­men Sie die Mei­nung Ihres Kin­des ernst.

TIPPS für das Gespräch:

  • Pla­nen Sie Zeit und Ort für das Gespräch mit Ihrem Kind.
  • Blei­ben Sie ruhig, hören Sie gut zu und las­sen Sie Ihr Kind ausreden.
  • Wenn das Gespräch hef­tig wird, machen Sie eine Pau­se. Reden Sie erst dann wei­ter, wenn Sie und Ihr Kind sich beru­higt haben. Es geht nicht dar­um, wer Recht hat oder gewinnt.
  • Spre­chen Sie über das Rau­chen anhand von Situa­tio­nen, in denen Sie nicht direkt betrof­fen sind: Zum Bei­spiel kön­nen Sie das Rau­chen von älte­ren Schüler*innen auf dem Schul­weg oder das Rauch­ver­bot in Gast­stät­ten besprechen.
  • Stel­len Sie kla­re und nach­voll­zieh­ba­re Regeln für den Haus­halt auf, die für alle Per­so­nen im Haus gel­ten. Bei­spiels­wei­se ein Rauch­ver­bot im Haus für Sie, ihr Kind und Besucher*innen.
Möch­ten Sie es genau­er wis­sen? Benö­ti­gen Sie mehr Tipps zur Anwendung?
Kli­cken Sie hier!
Übers Rau­chen reden. 

Wei­te­re nütz­li­che Tipps dazu, wie Sie Kin­der und Jugend­li­che zum Nicht­rau­chen erzie­hen kön­nen, kön­nen Sie in unse­rem 30-Minu­ten Vor­trag ler­nen! Kli­cken Sie ein­fach auf die­se Flä­che um mehr zu erfahren.

ALTER­NA­TI­VE NIKOTINPRODUKTE
ELEK­TRI­SCHE NIKOTINPRODUKTE

Seit 2004 auf dem Markt, beinhal­tet die E‑Zigarette kei­nen Tabak, son­dern eine Flüs­sig­keit, die durch Strom erhitzt wird und dabei Aero­sol frei­gibt. Beim Rau­chen wird eben die­ses Aero­sol inha­liert, was gesund­heits­ge­fähr­dend und krebs­er­re­gend ist. Außer­dem wird die Lun­gen­funk­ti­on durch den Kon­sum beein­träch­tigt und die Anfäl­lig­keit für Infek­tio­nen ist erhöht.

Die E‑Zigarette gibt es mit oder ohne Niko­tin. Umfra­gen zei­gen, dass die meis­ten Nutzer*innen „dual user“ sind. Das heißt, sie kom­bi­nie­ren die E‑Zigarette mit her­kömm­li­chen Tabakprodukten.

E‑Zigaretten dürfen nicht ver­harm­lost wer­den, da sie eine Men­ge toxi­sche Sub­stan­zen ent­hal­ten. Im Ver­gleich zur her­kömm­li­chen Ziga­ret­te ist der rei­ne Kon­sum von E‑Zigaretten zwar weni­ger schäd­lich, aber das dar­in befind­li­che Niko­tin macht in elek­tro­ni­scher Form genau­so abhän­gig, wie in her­kömm­li­chen Tabak­zi­ga­ret­ten, wes­we­gen beim Umstieg auf E‑Zigaretten auf kei­nen Fall von einem Rauch­stop die Rede sein kann. Die gesün­des­te Ent­schei­dung ist und bleibt also nicht zu rauchen.

Die WHO spricht sich für eine deut­li­che Regu­lie­rung von E‑Zigaretten – auch von niko­tin­frei­en – aus, da neben den gesund­heit­li­chen Risi­ken eine Gewöh­nung an das Rau­chen und das damit ver­bun­de­ne Ver­hal­ten pas­siert. In Öster­reich gilt überall dort, wo das Rau­chen von Tabak­pro­duk­ten ver­bo­ten ist, auch ein Rauch­ver­bot für E‑Zigaretten.

Tabak­kon­zer­ne set­zen inzwi­schen sehr stark auf E‑Zigaretten, um neue Märk­te zu erschließen.

RAUCH­FREIE NIKOTINPRODUKTE

Nicht nur in Euro­pa, son­dern auch auf der gan­zen Welt grei­fen immer mehr Men­schen zu rauch­lo­sen Tabak- bzw. Niko­tin­pro­duk­ten, wie z.B. Snus, Che­wing Bags oder Niko­tin­beu­tel. Aktu­ell gibt es noch kaum bis weni­ge Geset­ze zu die­sen Pro­duk­ten. Bis hier tat­säch­lich recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen wer­den, wird Schu­len emp­foh­len, die Pro­duk­te in der Haus­ord­nung zu regeln.
Rauch­lo­se Niko­tin­pro­duk­te wer­den nicht ange­zün­det und las­sen daher glau­ben, dass sie gesün­der sei­en als Ziga­ret­ten­rau­chen. Was es damit auf sich hat, kön­nen Sie hier lesen.

Was sind Snus?

Snus ist ein rauch­frei­es Tabak­pro­dukt zum ora­len Gebrauch. Es ist lose in der Dose oder in Täsch­chen abge­füllt. Snus wird meist unter die Ober­lip­pe (seit­lich leicht ver­setzt) gescho­ben und dort belas­sen, es wird nicht gekaut. Der dar­in ent­hal­te­ne Tabak ist gemah­len, zusätz­li­che Bestand­tei­le sind haupt­säch­lich Was­ser, Sal­ze und Aromen.

© Fachstelle NÖ

Snus und das Gesetz

In der euro­päi­schen Uni­on gilt ein abso­lu­tes Ver­kaufs­ver­bot von Snus, nur Schwe­den konn­te durch eine Aus­nah­me­re­ge­lung die­ses Ver­bot umgehen.

Gene­rell ist das Inver­kehr­brin­gen von Tabak zum ora­len Gebrauch oder Kau­ta­bak in Öster­reich ver­bo­ten. Eben­so ist der Ver­sand­han­del damit in Öster­reich ver­bo­ten.

Was sind Che­wing Bags?

Beim Che­wing Bag (kurz genannt „Chew“) wer­den die Tabak­blät­ter geschnit­ten und sind somit grö­ber als bei Snus (hier wird der Tabak gemah­len). Snus und Che­wing Bags wer­den ähn­lich kon­su­miert. Bei den Che­wing Bags kann bei Bedarf von den Konsument*innen ein paar Mal vor­her auf den Beu­tel gebis­sen wer­den, um den Geschmack/die Stof­fe noch inten­si­ver frei­zu­set­zen, bevor der Beu­tel unter die Ober­lip­pe gescho­ben wird.

Che­wing Bags und das Gesetz

Da der Export von Snus in der Euro­päi­schen Uni­on ver­bo­ten wur­de, ver­such­te die Tabak­in­dus­trie die­ses Ver­bot mit Che­wing Bags zu umge­hen. In Öster­reich ist jedoch der Ver­kauf bei­der Vari­an­ten, Snus und Che­wing Bags, verboten.

Was sind Nikotinbeutel?

Der­zeit fin­det man in Tra­fi­ken oder bei Auto­ma­ten Dös­chen, ähn­lich wie für Snus, mit klei­nen Niko­tin­ta­schen (auch „Nico­ti­ne Pou­ch­es“ genannt); sie sind auch unter dem Mar­ken­na­men „Skruf“, „Faro“ etc. bekannt. Die­se Dosen erin­nern stark an Snus, Niko­tin­beu­tel sind jedoch kom­plett tabak­los. Sie bestehen unter ande­rem aus Niko­tin, Pflan­zen­fa­sern und Aro­men. Die Anwen­dung (unter die Lip­pe klem­men und ein­fach dort belas­sen) ist gleich.

Niko­tin­beu­tel und das Gesetz

Niko­tin­beu­tel fal­len NICHT unter das Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetz (TNRSG). Da es kei­nen Tabak ent­hält, nicht ver­brannt oder erhitzt wird, aber auch kein Liquid ist (wie in E‑Zigaretten), rutscht das Pro­dukt zwi­schen den Geset­zes­be­stim­mun­gen durch und ist daher aktu­ell legal zu erwerben.

BERA­TUNGS­STEL­LEN

Haben Sie Fra­gen zum The­ma Niko­tin? Suchen Sie Hil­fe für sich oder Angehörige?
Hier fin­den Sie eine Bera­tungs­stel­le in Ihrer Nähe:

 


 



CHECK IT OUT NOW