Can­na­bis

QUICK LINKS:

WAS IST CANNABIS?

Can­na­bis ist die bota­ni­sche Bezeich­nung für die Hanfpflan­ze. Als Heil‑, Kult- und Rausch­mit­tel ist Can­na­bis in vie­len Tei­len der Welt seit Tausen­den von Jah­ren bekannt. Auch in Öster­reich haben der Anbau und die Ver­wen­dung von Hanf­pro­duk­ten eine lange Tra­di­ti­on. Die Pflan­zen­fasern wur­den ursprüng­lich als Grund­stoff für die Her­stel­lung von Klei­dung, Sei­len oder Netzen ver­wen­det. Aus den Hanfsamen wur­de Öl gepresst. Hanf wur­de aber bis ins 20. Jahrhundert hin­ein auch als bil­li­ger Tabak­er­satz und als Heil­mit­tel genutzt.

Ab den 1920er-Jah­ren wurden erst­mals inter­na­tio­na­le Ein­schrän­kun­gen bzw. Verbote für Can­na­bis ein­ge­führt.
Die Hin­ter­grün­de waren vielschich­tig, im Vor­der­grund stan­den aber wirt­schaft­li­che und poli­tisch-ideo­lo­gi­sche Inter­es­sen. Ab den 1960er-Jah­ren wur­de Can­na­bis als psycho­ak­ti­ve Sub­stanz popu­lä­rer und ent­wi­ckel­te sich welt­weit zur am meis­ten kon­su­mier­ten ille­ga­len Droge. 

Can­na­bis ist welt­weit die mit Abstand am häu­figs­ten konsumier­te ille­ga­le psy­cho­ak­tive Sub­stanz. Das gilt auch für Öster­reich. Laut der letz­ten bun­des­wei­ten Bevöl­ke­rungserhe­bung ver­füg­ten 20 Prozent über Erfah­run­gen mit Can­na­bis. Der tat­säch­li­che Erfah­rungs­wert dürf­te laut Schät­zun­gen aber höher liegen – etwa zwi­schen einem Drit­tel und der Hälf­te der öster­rei­chi­schen Bevöl­ke­rung (ab 15 Jahren).

Can­na­bis wird meis­tens geraucht. Dabei wird Haschisch oder Mari­hua­na zer­klei­nert und zusätz­lich häu­fig mit Tabak ver­mischt. Neben dem Kon­sum als Ziga­ret­te („Joint“) wird Can­na­bis auch pur oder mit Was­ser­pfei­fen­ta­bak in Shishas, Bongs (spe­zi­el­le Wasser­pfei­fen) oder „Chil­l­ums“ (Pfei­fen) geraucht. Eine weitere Kon­sum­form ist das Verdamp­fen und Inha­lie­ren mit­tels Vapo­ri­zer (Inha­la­ti­onsgerät). Zudem wird Can­na­bis auch oral kon­su­miert, meist als verarbei­te­te Zutat (Öl, Blü­ten…) in Spei­sen und Backwaren.

… UND WIE WIRKT ES?

Die Wir­kung von Can­na­bis ist – wie auch das Risi­ko – immer von meh­re­ren Fak­toren abhän­gig. Grund­sätz­lich tritt beim Rau­chen oder Verdamp­fen die Wir­kung unmittel­bar ein und dau­ert bis zu eini­gen Stun­den an. Beim oralen Ver­zehr ent­fal­tet sich die Wir­kung erst nach etwa einer hal­ben bis ca. ein­ein­halb Stunden und dau­ert län­ger als beim Rau­chen (bis zu zehn Stun­den). Meist ist die Wir­kung stär­ker als beim Rauchen und lässt sich schwieriger steu­ern. Zudem kann die Wir­kung von Can­na­bis je nach Per­son und Tages­ver­fassung sehr unter­schied­lich sein. Es gibt erwünsch­te und unerwünsch­te Effek­te. Die Wirkung hängt unter ande­rem auch von der Höhe der Dosis, des THC-Gehalts, der Kon­sumerfah­rung, der Umge­bung, der erwar­te­ten Wir­kung und dem kör­per­li­chen bzw. dem psy­chischen Zustand ab.

Achtung! 

Jede Form des Can­na­bis – Konsums birgt unter­schied­li­che Wir­kun­gen und Risiken.

SCHNEL­LE HILFE
KOS­TEN­LOS + ANONYM

Du hast dich ent­schlos­sen etwas zu tun? 
Fin­de eine Bera­tungs­stel­le in dei­ner Nähe.

RISI­KO: No risk, no fun?
RISI­KEN UND FOL­GEN VON CANNABISKONSUM

Ver­gif­tun­gen
Ver­gif­tun­gen kön­nen zu Übel­keit, Hal­lu­zi­na­tio­nen, Herz­ra­sen, Schwin­del und Kopf­schmer­zen, Angst- und Panik­zu­stän­den führen. Soge­nann­te “Edi­bles”, also ess­ba­re Can­na­bis­pro­duk­te, zum Bei­spiel Hasch­kek­se und ähn­li­che Pro­duk­te, sind schwe­rer zu dosie­ren und füh­ren häu­fi­ger zu Vergiftungserscheinungen.
Ach­tung: Bei gestreck­tem Can­na­bis (z.B. mit syn­the­ti­schen Can­na­bi­no­iden) kann es zu schwer­wie­gen­den Ver­gif­tun­gen kommen.

Misch­kon­sum
Meist wird Can­na­bis ver­mischt mit Tabak geraucht. Dabei wer­den Lun­ge und Atem­we­ge geschä­digt. Der Misch­kon­sum mit Alko­hol, Medi­ka­men­ten bzw. ande­ren ille­ga­len Dro­gen kann darüber hin­aus zu unbe­re­chen­ba­ren Wir­kun­gen führen.

Führerscheinentzug
In Öster­reich gibt es bei Can­na­bis (wie auch bei ande­ren ille­ga­len Dro­gen) kei­nen Grenz­wert. Solan­ge THC im Blut nach­ge­wie­sen werden
kann, besteht die Gefahr des Führerscheinentzugs.
Vor­sicht bei CBD-Pro­duk­ten! Die­se ent­hal­ten meist auch gerin­ge Antei­le an THC.

Unfall­ge­fahr
Unter Can­na­bis-Ein­fluss soll­te nie­mals ein Fahr­zeug gelenkt oder ein Arbeits­ge­rät bedient werden.

Lang­fris­ti­ge Folgen
Häu­fi­ger, inten­si­ver Can­na­bis­kon­sum kann zur Beein­träch­ti­gung des Erin­ne­rungs­ver­mö­gens, der Lern­fä­hig­keit und der Moti­va­ti­on führen und sich nega­tiv auf die per­sön­li­che Ent­wick­lung (Ein­fluss auf die Gehirn­ent­wick­lung, Schu­le, Beruf, etc.) aus­wir­ken. Je häu­fi­ger Can­na­bis kon­su­miert wird, des­to höher ist das Risi­ko, eine Abhän­gig­keits­er­kran­kung zu entwicklen.

Can­na­bis und psy­chi­sche Erkrankungen
Psy­chi­sche Erkran­kun­gen tre­ten bei Per­so­nen, die Can­na­bis kon­su­mie­ren gehäuft auf. Unklar ist, ob Per­so­nen mit psy­chi­schen Erkran­kun­gen häu­fi­ger kon­su­mie­ren oder aber Can­na­bis-Kon­sum das Erkran­kungs­ri­si­ko ursäch­lich erhöht.

Syn­the­thi­sche Cannabinoide 

Die­se künstlich erzeug­ten Sub­stan­zen sind der che­mi­schen Struk­tur von THC und ande­ren Can­na­bi­no­iden nach­emp­fun­den. Sie wer­den im Inter­net ille­gal als „Kräu­ter­mi­schun­gen“, „Legal Highs“ usw. ange­bo­ten und ver­kauft. Die­se Sub­stan­zen fal­len in Öster­reich unter das Neue-Psy­cho­ak­ti­ve-Sub­stan­zen-Gesetz (NPSG). Die Erzeu­gung, die Ein­fuhr, der Ver­kauf oder die Wei­ter­ga­be sind ver­bo­ten und kön­nen mehr­jäh­ri­ge Haft­stra­fen nach sich zie­hen. Der Kon­sum steht nicht unter Stra­fe, beinhal­tet aber ein hohes Gesund­heits­ri­si­ko: Die Art und Kon­zen­tra­ti­on der Wirk­stof­fe sind meist unbe­kannt und unter­schei­den sich stark von­ein­an­der. Die Wir­kung ist nicht ein­schätz­bar und in sel­te­nen Fäl­len tödlich.

§

RECHT­LI­CHES: Was ist erlaubt – und was nicht?
DAS SUCHT­MIT­TEL­GE­SETZ ODER AUCH SMG

Die Sub­stanz THC und Cannabis­pflan­zen mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,3 % sind in Öster­reich strafrecht­lich ver­bo­ten. Laut dem Sucht­mit­tel­ge­setz (SMG) ist der Erwerb, der Besitz, die Erzeu­gung, die Beför­de­rung, die Ein- und Aus­fuhr, das Anbieten, die Über­las­sung, das Verschaf­fen oder der Anbau zum Zwe­cke des „Sucht­gift­missbrauchs“ nicht gestat­tet. Das Prin­zip „Hel­fen statt Stra­fen“ sieht jedoch bei aus­schließlichem Eigen­ge­brauch statt eines Gerichts­ver­fah­rens ein Ver­fah­ren durch die jewei­li­ge Gesund­heits­be­hör­de (Magistrat oder Bezirks­haupt­mannschaft) vor. Straf­recht­lich erheb­li­che Pro­ble­me erge­ben sich im Zusam­men­hang mit dem Han­del von Can­na­bis. Gibt es in der Schu­le in Zusam­men­hang mit Can­na­bisgebrauch einen begrün­de­ten Ver­dacht, ist ein gere­gel­ter, schul­in­ter­ner Ver­fah­rens­ab­lauf ohne Ein­schal­tung der Poli­zei vor­ge­se­hen (§13 SMG).

Was ist eigent­lich CBD? 

Seit weni­gen Jah­ren sind in Öster­reich CBD-hal­ti­ge Can­na­bis­produk­te mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % verbrei­tet. Die­ser THC-redu­zier­te Hanf und die dar­aus gefer­tigten Pro­duk­te wie Blü­ten, Tropfen, Öle usw. fal­len nicht unter das Sucht­mit­tel­ge­setz. Der Kon­sum von CBD-Pro­dukten ist gesetz­lich nicht geregelt und daher grund­sätz­lich auch nicht ver­bo­ten. Es gibt in Öster­reich jedoch eine Reihe von Ver­kaufs­be­schrän­kungen. So dür­fen zum Bei­spiel can­na­bi­no­id­hal­ti­ge Extrak­te als sol­che (z.B. CBD-Trop­fen zum Ein­neh­men) oder in Lebens­mit­teln nicht in Ver­kehr gebracht wer­den.

Sie haben einen Ver­dachts­fall in Ihrer Schu­le? Wir hel­fen Ihnen zu helfen!
Kli­cken Sie hier!
MYTHEN + FAK­TEN über Cannabis

Sie hören oft aus Ihrem Bekann­ten­kreis Geschich­ten über Can­na­bis und möch­ten wis­sen, ob das eigent­lich stimmt? Wir haben Ihnen die gän­gigs­ten Mythen und Fak­ten für Ihre nächs­te Dis­kus­si­on aufgelistet.

Can­na­bis macht nicht abhängig.

Falsch!

Auch von Can­na­bis kann man abhän­gig wer­den. Zu den Abhän­gig­keits­sym­pto­men gehö­ren zum Bei­spiel ein star­kes Ver­lan­gen nach Can­na­bis und der damit ver­bun­de­nen Wir­kung, die Ver­nach­läs­si­gung übli­cher Auf­ga­ben wie der Schu­le, dem Ler­nen für Prü­fun­gen etc., oder dass immer häu­fi­ger und mehr geraucht wer­den muss, um sich zu ent­span­nen.
Wenn man dann auf­hört Can­na­bis zu kon­su­mie­ren, tre­ten Ent­zugs­sym­pto­me auf – wie inne­re Unru­he, Pro­ble­me beim Ein­schla­fen und beim Durch­schla­fen, leich­tes Gereizt­sein und schlech­te Lau­ne. Das Ver­lan­gen ent­wi­ckelt sich schlei­chend und wird von Konsument*innen oft unter­schätzt.

Can­na­bis ist ein gutes Schmerzmittel.

Rich­tig und falsch!

Es gibt eini­ge in auf­wen­di­gen Ver­fah­ren her­ge­stell­te schmerz­stil­len­de Mit­tel, die auf Can­na­bis basie­ren. Die­se wer­den aller­dings nur unter stren­gen Auf­la­gen in ganz spe­zi­el­len Fäl­len ange­wen­det und sind nicht bei allen Schmer­zen wirk­sam.
Das liegt dar­an, dass es ganz unter­schied­li­che Arten von Schmer­zen gibt, für die es wie­der­um ganz unter­schied­li­che Mit­tel gibt, die dage­gen wirken.

Dabei ist nicht jedes Medi­ka­ment für jeden Schmerz die ers­te Wahl und kann, falsch ein­ge­setzt, erheb­li­che Pro­ble­me machen. Um das für sich rich­ti­ge Mit­tel zu fin­den, ist es wich­tig sich ärzt­lich bera­ten zu las­sen.
Ärzt*innen leh­nen auf­grund der nicht zu unter­schät­zen­den Risi­ken den gene­rel­len Kon­sum von Can­na­bis bei Schmer­zen klar ab. Das betrifft jede Form des Kon­sums von Cannabis.

Can­na­bis ist eine Einstiegsdroge.

Falsch!

Can­na­bis­kon­sum bedeu­tet nicht, spä­ter auto­ma­tisch zu ande­ren ille­ga­len Sub­stan­zen zu grei­fen, wie zum Bei­spiel Hero­in. Für die meis­ten (jun­gen) Men­schen spielt Can­na­bis nur in einer vorübergehenden Lebens­pha­se eine Rol­le. Nur ein sehr klei­ner Teil von Men­schen, die Can­na­bis kon­su­mie­ren, greift spä­ter auch zu ande­ren ille­ga­len Substanzen.
Die ers­ten Erfah­run­gen mit psy­cho­tro­pen Sub­stan­zen machen Jugend­li­che aber eigent­lich mit Alko­hol, Niko­tin und Koffein.

Can­na­bis ist weni­ger schäd­lich als Alko­hol oder Zigaretten.

Rich­tig und falsch!

Die unter­schied­li­chen Wir­kungs­wei­sen und die aktu­el­le Geset­zes­la­ge betref­fend der drei Sub­stan­zen machen einen Ver­gleich schwierig.

Nicht zuletzt spie­len der THC-Gehalt und auch der Anteil an CBD im Can­na­bis eine gro­ße Rol­le bei der Ein­schät­zung. Eine pau­scha­le Aus­sa­ge: „A ist gefähr­li­cher als B“ ist aber nur schwer mög­lich, obwohl es in ver­schie­de­nen Stu­di­en immer wie­der ver­sucht wird.

Alle die­ser Sub­stan­zen sind jedoch grund­le­gend gesundheitsschädlich.

Misch­kon­sum bei Can­na­bis ist unbedenklich.

Falsch!

Der Misch­kon­sum von ver­schie­de­nen Sub­stan­zen ist immer schlecht. Die Wir­kungs­wei­sen kön­nen sich gegen­sei­tig ver­stär­ken oder es kön­nen Wech­sel­wir­kun­gen ent­ste­hen, die den Kör­per zusätz­lich und auf nicht ein­schätz­ba­re Wei­se belas­ten. Das kann lebens­be­droh­lich sein.

Mischt man bei­spiels­wei­se Can­na­bis und Alko­hol, kann das zu mas­si­ver Übel­keit, Erbre­chen und einem lebens­ge­fähr­li­chen Kreis­lauf­kol­laps füh­ren.
Das trifft aber nicht nur auf Alko­hol, Niko­tin und ille­ga­le Dro­gen zu, son­dern auch auf Medikamente.

Wenn Sie Medi­ka­men­te oder Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel zu sich neh­men, soll­ten Sie unbe­dingt auf den Kon­sum von Can­na­bis ver­zich­ten. Neh­men Sie ergän­zend CBD-Pro­duk­te, soll­ten die­se unbe­dingt vor­ab mit dem*r behan­deln­den Arzt/Ärztin bespro­chen werden.

CBD ist nicht psychoaktiv

Falsch!

CBD ent­fal­tet sei­ne Wir­kung im gesam­ten Kör­per – auch im Gehirn – und ist damit psychoaktiv.

Im Gegen­satz zu THC hat es aber kei­ne Wir­kung auf das Bewusst­sein oder die Sin­nes­wahr­neh­mun­gen und kann kei­nen Rausch aus­lö­sen. Es wirkt also NICHT psychotrop.

Nicht alle Can­na­bis-Sor­ten sind illegal.

Rich­tig!

Tat­säch­lich gibt es der­zeit (Mai 2018) in Öster­reich bei qua­li­fi­zier­ten Händler*innen legale/s Can­na­bis und Can­na­bis­pro­duk­te zu kau­fen. Die­se ent­hal­ten aller­dings kaum THC und ver­ur­sa­chen damit kei­nen Rausch wie Can­na­bis­pro­duk­te mit THC. Das bedeu­tet, dass alle Pflan­zen, Blü­ten und sons­ti­ge Pro­duk­te, wel­che einen THC-Wert von über 0,3 Pro­zent haben, in Öster­reich wei­ter­hin ille­gal sind.

In Hasch­kek­sen hat Can­na­bis weni­ger Wir­kung als beim Rauchen.

Falsch!

Die Wir­kung von Can­na­bis bleibt, egal ob man es isst oder raucht, die­sel­be. Der Unter­schied besteht dar­in, dass der Magen zum Ver­dau­en der Kek­se, Brow­nies oder ande­ren, meist recht fet­ti­gen Gebä­cken län­ger braucht um die Wirk­stof­fe ins Blut freizusetzen.

Durch die Ver­zö­ge­rung wirkt es, als wür­de das Essen von Can­na­bis anfangs schwä­cher wir­ken. Tat­säch­lich wirkt es auf­grund der Art der Auf­nah­me in den Kör­per aber sogar inten­si­ver bzw. stär­ker, als wenn es geraucht wird.

CAN­NA­BIS UND ERZIEHUNG

Wenn Kin­der und Jugend­li­che regel­mä­ßig und in hohen Men­gen kon­su­mie­ren, besteht die Gefahr, dass wich­ti­ge Ent­wick­lungs­auf­ga­ben nicht bewäl­tigt wer­den, was unter ande­rem auch die schu­li­sche Ent­wick­lung beein­träch­tigt. Wer häu­fig kon­su­miert, ris­kiert abhän­gig zu wer­den und nicht mehr aus eige­ner Kraft auf­hö­ren zu können.

Sucht­be­ra­tungs­stel­len bzw. das Online-Pro­gramm CANreduce.at (ab 16 Jah­ren) bie­ten in die­sem Zusam­men­hang kos­ten­los und anonym hilf­rei­che Unterstützung.

BERA­TUNGS­STEL­LEN

Haben Sie Fra­gen zum The­ma Can­na­bis? Suchen Sie Hil­fe für sich oder Angehörige?
Hier fin­den Sie eine Bera­tungs­stel­le in Ihrer Nähe:

 


 



CHECK IT OUT NOW