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Generell spricht man bei Essstörungen von psychischen Erkrankungen.
Essstörungen können aus vielen Gründen entstehen. Die Ursachen liegen meist in einer Kombination aus familiären, persönlichen, biologischen und gesellschaftlichen Faktoren. Ausgelöst werden kann die Essstörung durch belastende Ereignisse im Leben (z.B. Probleme in der Schule, Ausgrenzung durch Gleichaltrige, Liebeskummer etc.). Es zeigt sich auch ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Schönheitsideal, das in westlichen Industrieländern vorgegeben wird, und der Körperunzufriedenheit von Jugendlichen. Dieses Ideal wird tagtäglich über viele verschiedene Medien vermittelt, sodass eine Beeinflussung der eigenen Selbstwahrnehmung meist auf unbewusster Ebene erfolgt. Im direkten Vergleich können die meisten Menschen diesem Körperideal nicht entsprechen, was besonders bei jungen Menschen häufig zu großer Verunsicherung und in der Folge zu ersten Diätversuchen führt.
Es gibt unterschiedliche Ausprägungen von Essstörungen, wobei diese oft schwer voneinander zu trennen sind. Mischformen sind also sehr häufig. Die am weitest verbreiteten Ausprägungen von Essstörungen sind:
Magersucht wird auch als “Anorexia nervosa” bezeichnet. Das kommt aus dem Griechischen und bedeutet wortwörtlich übersetzt “nervlich bedingte Appetitlosigkeit”.
Typische Merkmale sind:
Im gesamten “Bulimia nervosa” genannt, bedeutet der griechische Ausdruck auf deutsch “nervlich bedingtes Verlangen”. Bulimie weist viele Parallelen zur Magersucht auf. Die Krankheit wird dadurch charakterisiert, dass große Nahrungsmengen unkontrolliert aufgenommen und durch selbst herbeigeführtes Erbrechen oder andere Maßnahmen wieder losgeworden werden.
Typische Merkmale sind:
“To binge” kommt aus dem Englischen und bedeutet “sich mit etwas vollstopfen”. Das Hauptmerkmal an der Binge-Eating Störung sind sich wiederholende Essanfälle, aber im Gegensatz zur Bulimie entsteht kein Verhalten zur Kompensation dieser Anfälle.
Merkmale von Binge-Eating sind unter anderem:
Essstörungen treten oft gemeinsam mit psychischen Erkrankungen auf, was Komorbität genannt wird.
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Während des Aufwachsens verändern sich Körper, Persönlichkeitsstruktur und familiäre Beziehungen stark. Das gesamte Selbstbild wird durch den Wandel verunsichert und muss sich damit neu orientieren – eine Reise, die jede*r durchmachen muss. Meist sind Mädchen früher dran (10,5 Jahre), während Burschen im Schnitt zwei Jahre später (also mit 12,5 Jahren) die sogenannte Pubertät erreichen. Im Zentrum des Heranwachsens stehen in dieser Zeit zum Beispiel:
Gerade die Phase der persönlichen und körperlichen Entwicklung ist für die Bildung von Essstörungen besonders risikobehaftet. Während sich nämlich der Körper stark zu verändern beginnt, orientieren sich junge Menschen an den bestehenden Schönheitsidealen. Nicht immer spielt der Körper bei der Orientierung an diesen Idealen mit, und es können starke Unzufriedenheiten mit dem eigenen Körper entstehen. Dass der Reifungsprozess dann noch bei jeder Person unterschiedlich verläuft und unterschiedlich lange dauert, führt dazu, dass besonders Früh- und Spätentwickler*innen darunter leiden. Hier tauchen oft Selbstwertprobleme, Scham und Ängste im Zusammenhang mit dem eigenen Körper auf.
Es reicht natürlich nicht, dass der eigene Körper viele ungewollte Veränderungen durchmacht, auch auf sozialer Ebene entwickeln sich Pubertierende stark. Besonders das Phänomen des Gruppen- oder auch Anpassungsdrucks, breitet sich aus. Der eigene Körper wird zunehmend stärker mit dem Körper von anderen Menschen verglichen. Neben Gleichaltrigen und sozialen Gefügen im Umfeld der Jugendlichen wirken auch Medien einen gewissen Druck aus.
Die Pädagog*innen müssen die Erziehungsberechtigten informieren, wenn das Verhalten des*r Schülers*in auffällig ist oder wenn seine*ihre Pflichten nicht erfüllt werden. In diesem Gespräch sollten Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Situation und Themen wie Förderkonzepte, Ursachenklärung und Hilfestellung durch die Schulpsychologie-Bildungsberatung und den ärztlichen Dienst besprochen werden. Das gilt auch für Berufsschulen.
Im Falle einer Person mit einer Essstörung in der Schulklasse ist es natürlich hilfreich, wenn die Eltern mit den Pädagog*innen eng zusammenarbeiten. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offensichtlich nicht erfüllen oder sich in wichtigen Fragen nicht einig werden können, muss das die Schulleitung dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger mitteilen.
Der BMI ist eine Maßzahl zur Bewertung des Gewichts in Verbindung mit der Körpergröße. Er ist nur ein grober Richtwert, weil er weder Statur, noch Geschlecht, noch die individuelle Zusammensetzung der Körpermasse eines Menschens berücksichtigt.
Auch immer mehr Männer leiden mittlerweile an einer Essstörung.
Allein das Körpergewicht lässt noch keine Aussage darüber zu, ob eine Essstörung vorliegt oder nicht.
Das Verhalten und dessen Ausmaß der Belastung geben Hinweise für eine passende Diagnose.
Jugendliche mit Essstörungen benötigen ärztliche Behandlung und psychosoziale Hilfe (z.B. von Psychotherapeut*innen oder klinischen Psycholog*innen). Die Eltern benötigen meist selbst auch Unterstützung, um ihr Kind gut begleiten zu können, da der Umgang mit einem Kind mit einer Essstörung Belastungen, Stress und Ängste mit sich bringen kann. Wenn ein*e Schüler*in in Behandlung ist, dauert diese oft jahrelang. Es erfordert viel Geduld, bis sich der Zustand merklich verbessert.
Wichtig ist immer, sich vor Augen zu halten, dass es in Österreich ein gutes Gesundheitssystem gibt. Den Betroffenen stehen viele Einrichtungen kostenlos zur Verfügung. Auch Schulärzt*innen sind dazu da, Lehrer*innen zu entlasten, und etliche Beratungsstellen bieten kostenlose telefonische Beratungen an, um sie im Anlassfall zu unterstützen. Weitere Kontaktadressen zu Hilfseinrichtungen finden Sie hier.
Zur groben Orientierung existiert ein Stufenplan zum Umgang mit Schüler*innen mit Essstörungen. Jede Schule kann aber natürlich für sich selbst einen individuell passenden Plan erstellen. Es ist hilfreich, mit Ihren Kolleg*innen eine Arbeitsgruppe zu gründen (z.B. mit der*dem Vertrauenslehrer*in, Klassenvorstand, Sportlehrer*in oder anderen), um sich regelmäßig auszutauschen und zu unterstützen. Die konkreten Gespräche mit den betroffenen Schüler*innen und deren Eltern sollten nach Möglichkeit eine oder maximal zwei hauptverantwortliche Lehrer*innen und die*der Direktor*in führen, damit die hauptverantwortliche Lehrperson den Überblick behält und angemessen schnell handeln kann.
Vor dem Gespräch ist es nützlich, wenn Sie Ihre konkreten Beobachtungen schriftlich festhalten (mit Datum, Ort und Zeit). Beobachtete Signale können z.B. folgende Punkte betreffen:
Es ist wichtig, auch Positives zu notieren, um das Gesamtbild im Auge zu behalten und im Gespräch eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. Behalten Sie Ihre Notizen für sich.
Halten Sie in den folgenden Gesprächen zu Ihrer Absicherung IMMER schriftlich fest, was Sie vereinbart haben, was Sie der/dem Schüler*in (oder auch den Eltern) angeboten haben und an wen Sie den Fall weitergeleitet haben bzw. wer informiert wurde.
Gespräch über die wahrgenommenen Auffälligkeiten
Die*der Schüler*in soll wissen, dass Sie sich Sorgen machen und Verantwortung tragen. Sprechen Sie in Ich-Botschaften:
„Ich habe den Eindruck, dass es dir nicht gut geht.“
Informieren Sie die*den Schüler*in, dass Sie ein gemeinsames Gespräch mit den Erziehungsberechtigten führen werden. Lassen Sie sich durch Ablehnung nicht entmutigen: „Auch wenn du die Dinge anders siehst als ich, bin ich verpflichtet, zu handeln.“
Zielorientiertes Gespräch mit der*dem Schüler*in und den Erziehungsberechtigten
Das Wohl der Person soll im Mittelpunkt stehen, Eltern wollen das Beste für ihr Kind. Sie als Lehrperson können weder die diagnostische Abklärung noch die Therapie übernehmen. Informieren Sie über Unterstützungsmöglichkeiten (Schulärzt*innen, Beratungsstellen etc.). Bleiben Sie bei Widerstand sachlich: „Was können wir gemeinsam tun, dass es Ihrem Kind besser geht?” Die Eltern sollen die Verantwortung für weitere Schritte übernehmen.
Zielvereinbarung mit der*dem Schüler*in, den Erziehungsberechtigten, Direktor*in und Schulärzt*innen
Wenn sich die Signale weiter zeigen, sollen die Eltern erneut angeregt werden, Hilfe anzunehmen. Zusätzlich sollen neue Termine vereinbart werden, um den weiteren Verlauf zu besprechen
Wenn sich der Gesundheitszustand des*der Schülers*in verschlechtert, Gespräche oder Hilfsangebote abgelehnt werden
Bei nicht-volljährigen Schüler*innen ist die zuständige Kinder- und Jugendhilfe zu informieren.
Bei volljährigen Schüler*innen sind bei einer akuten Selbstgefährdung Amtsarzt/-ärztin beizuziehen.
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